Änderungen von Dokument FAQ

Zuletzt geändert von Ulrich Halfter am 11.09.2025 10:22

Von Version 12.1
bearbeitet von Kornelia Bahls
am 10.09.2025 13:44
Änderungskommentar: Es gibt keinen Kommentar für diese Version
Auf Version 15.1
bearbeitet von Ulrich Halfter
am 11.09.2025 10:22
Änderungskommentar: Es gibt keinen Kommentar für diese Version

Zusammenfassung

Details

Seiteneigenschaften
Dokument-Autor
... ... @@ -1,1 +1,1 @@
1 -XWiki.KorneliaBahls
1 +XWiki.UlrichHalfter
Inhalt
... ... @@ -1,13 +1,13 @@
1 1  = **Willkommen zum FAQ des DIHAS** =
2 2  
3 3  
4 -**Diese FAQ bietet Ihnen einen ersten, wachsenden Überblick über das Digitale Hochschularchiv Sachsen (DIHAS) und die damit verbundenen Themen der digitalen Langzeitarchivierung (dLZA). Das DIHAS wird aktuell als zentrale Plattform aufgebaut, um als dauerhafte Verbundlösung für alle sächsischen Hochschulen zu fungieren.**
4 +Diese FAQ bietet Ihnen einen ersten, wachsenden Überblick über das Digitale Hochschularchiv Sachsen (DIHAS) und die damit verbundenen Themen der digitalen Langzeitarchivierung (dLZA). Das DIHAS wird aktuell als zentrale Plattform aufgebaut, um als dauerhafte Verbundlösung für alle sächsischen Hochschulen zu fungieren.
5 5  
6 6  
7 7  ==**Unsere Ziele und Ihre Mitwirkung**==
8 8  
9 9  
10 -**Unser Ziel ist es, diese Wissensbasis gemeinsam mit den Teilnehmenden der Facharbeitsgruppe aufzubauen. Da das DIHAS als Verbundlösung von der Zusammenarbeit und der geteilten Expertise lebt, laden wir Sie herzlich ein, sich aktiv an der Gestaltung zu beteiligen: Reichen Sie weitere Fragen ein oder ergänzen und präzisieren Sie bestehende Inhalte. Durch Ihre Mithilfe wird diese FAQ zu einer wertvollen und umfassenden Ressource für alle sächsischen Hochschulen.**
10 +Unser Ziel ist es, diese Wissensbasis gemeinsam mit den Teilnehmenden der Facharbeitsgruppe aufzubauen. Da das DIHAS als Verbundlösung von der Zusammenarbeit und der geteilten Expertise lebt, laden wir Sie herzlich ein, sich aktiv an der Gestaltung zu beteiligen: Reichen Sie weitere Fragen ein oder ergänzen und präzisieren Sie bestehende Inhalte. Durch Ihre Mithilfe wird diese FAQ zu einer wertvollen und umfassenden Ressource für alle sächsischen Hochschulen.
11 11  
12 12  
13 13  (% style="border-color:#00597B" %)
... ... @@ -22,7 +22,7 @@
22 22  
23 23  ====Warum ist digitale Langzeitarchivierung notwendig?====
24 24  
25 -Digitale Informationen sind gefährdet durch veraltende Dateiformate, Medionzerfall, technische Obsoleszenz und fehlende Metadaten. Ohne gezielte Archivierungsmaßnahmen droht Datenverlust.
25 +Digitale Informationen sind gefährdet durch veraltende Dateiformate, Medienzerfall, technische Obsoleszenz und fehlende Metadaten. Ohne gezielte Archivierungsmaßnahmen droht Datenverlust.
26 26  
27 27  (% style="border-color:#00597B" %)
28 28  ----
... ... @@ -41,11 +41,11 @@
41 41  (% style="border-color:#00597B" %)
42 42  ----
43 43  
44 -====Was sind die wichtigsten Standards in der digitalen Langzeitarchivierung (dLZA)====
44 +====Was sind die wichtigsten Standards in der digitalen Langzeitarchivierung (dLZA)?====
45 45  
46 -Das Open Archivval Information System **(OAIS)** ist ein Referenzmodell für (digitle) Archiv-(Fach-)Informationssystem (AFIS) und als internationaler Standard (ISO 14721) für die digitale Langzeitarchivierung anerkannt.
46 +Das Open Archival Information System **(OAIS)** ist ein ausgewiesenes Referenzmodell für die dLZA und als internationaler Standard (ISO 14721) anerkannt.
47 47  Es beschreibt in allgemeingültiger Form und ohne technische Vorgaben, wie Archive ihr digitales Archivgut eindeutig identifizieren, langfristig aufbewahren und zugänglich machen.
48 -Die aktuelle Version 3 der Refernzmodells ist im Dezember 2024 veröffentlicht wurden.
48 +Die aktuelle Version 3 des Referenzmodells ist im Dezember 2024 veröffentlicht wurden.
49 49  Daneben gibt es Metadatenstandards wie z.B. Dublin Core, PREMIS, Standard für Datenformate (z.B. TIFF, PDF, SIARD) oder auch Standards zur Beschreibung von archivischen Findmitteln (EAD) als ein wichtiges Austauschformat.
50 50  
51 51  (% style="border-color:#00597B" %)
... ... @@ -53,7 +53,7 @@
53 53  
54 54  ====Was sind die rechtlichen Vorgaben für ein (Hochschul-)Archiv?====
55 55  
56 -Laut §14 Abs. 1 Sächsischem Archivgesetzt (SächsArchivG) haben die Hochschulen "ihr Archivgut (...) zur allgemeinen Nutzung in eigener Zuständigkeit" zu "verwahren, [zu] erhalten und [zu] erschießen." Nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen sind alle Struktureinheiten einer Hochschule verpflichtet, ihre Unterlagen dem zuständigen Hochschularchiv zur Bewertung anzubieten. Die Anbietungspflicht gilt gleichermaßen für analgoe wie für elektronische Unterlagen.
56 +Laut §14 Abs. 1 Sächsischem Archivgesetzt (SächsArchivG) haben die Hochschulen "ihr Archivgut (...) zur allgemeinen Nutzung in eigener Zuständigkeit" zu "verwahren, [zu] erhalten und [zu] erschießen." Nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen sind alle Struktureinheiten einer Hochschule verpflichtet, ihre Unterlagen dem zuständigen Hochschularchiv zur Bewertung anzubieten. Die Anbietungspflicht gilt gleichermaßen für analoge wie für elektronische Unterlagen.
57 57  Die Archivierung sowohl analoger als auch elektronischer Unterlagen ist somit eine gestzliche Pflichtaufgabe.
58 58  
59 59  (% style="border-color:#00597B" %)