Änderungen von Dokument FAQ
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Zusammenfassung
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Details
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... ... @@ -1,1 +1,1 @@ 1 -XWiki. UlrichHalfter1 +XWiki.KorneliaBahls - Inhalt
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... ... @@ -1,13 +1,13 @@ 1 1 = **Willkommen zum FAQ des DIHAS** = 2 2 3 3 4 -Diese FAQ bietet Ihnen einen ersten, wachsenden Überblick über das Digitale Hochschularchiv Sachsen (DIHAS) und die damit verbundenen Themen der digitalen Langzeitarchivierung (dLZA). Das DIHAS wird aktuell als zentrale Plattform aufgebaut, um als dauerhafte Verbundlösung für alle sächsischen Hochschulen zu fungieren. 4 +**Diese FAQ bietet Ihnen einen ersten, wachsenden Überblick über das Digitale Hochschularchiv Sachsen (DIHAS) und die damit verbundenen Themen der digitalen Langzeitarchivierung (dLZA). Das DIHAS wird aktuell als zentrale Plattform aufgebaut, um als dauerhafte Verbundlösung für alle sächsischen Hochschulen zu fungieren.** 5 5 6 6 7 7 ==**Unsere Ziele und Ihre Mitwirkung**== 8 8 9 9 10 -Unser Ziel ist es, diese Wissensbasis gemeinsam mit den Teilnehmenden der Facharbeitsgruppe aufzubauen. Da das DIHAS als Verbundlösung von der Zusammenarbeit und der geteilten Expertise lebt, laden wir Sie herzlich ein, sich aktiv an der Gestaltung zu beteiligen: Reichen Sie weitere Fragen ein oder ergänzen und präzisieren Sie bestehende Inhalte. Durch Ihre Mithilfe wird diese FAQ zu einer wertvollen und umfassenden Ressource für alle sächsischen Hochschulen. 10 +**Unser Ziel ist es, diese Wissensbasis gemeinsam mit den Teilnehmenden der Facharbeitsgruppe aufzubauen. Da das DIHAS als Verbundlösung von der Zusammenarbeit und der geteilten Expertise lebt, laden wir Sie herzlich ein, sich aktiv an der Gestaltung zu beteiligen: Reichen Sie weitere Fragen ein oder ergänzen und präzisieren Sie bestehende Inhalte. Durch Ihre Mithilfe wird diese FAQ zu einer wertvollen und umfassenden Ressource für alle sächsischen Hochschulen.** 11 11 12 12 13 13 (% style="border-color:#00597B" %) ... ... @@ -15,7 +15,7 @@ 15 15 16 16 ====Was versteht man unter digitalter Langzeitarchivierung?==== 17 17 18 -Digitale Langzeitarchivierung bezeichnet die dauerhafte Speicherung, 18 +Digitale Langzeitarchivierung bezeichnet die dauerhafte Speicherung,Erhaltung und Zugänglichmachung digitaler Informationen unabhängig von technologischen Veränderungen. Dabei muss die Authentizität und Integrität der Informationen gesichert sein. 19 19 20 20 (% style="border-color:#00597B" %) 21 21 ---- ... ... @@ -22,7 +22,7 @@ 22 22 23 23 ====Warum ist digitale Langzeitarchivierung notwendig?==== 24 24 25 -Digitale Informationen sind gefährdet durch veraltende Dateiformate, Medi enzerfall, technische Obsoleszenz und fehlende Metadaten. Ohne gezielte Archivierungsmaßnahmen droht Datenverlust.25 +Digitale Informationen sind gefährdet durch veraltende Dateiformate, Medionzerfall, technische Obsoleszenz und fehlende Metadaten. Ohne gezielte Archivierungsmaßnahmen droht Datenverlust. 26 26 27 27 (% style="border-color:#00597B" %) 28 28 ---- ... ... @@ -41,11 +41,11 @@ 41 41 (% style="border-color:#00597B" %) 42 42 ---- 43 43 44 -====Was sind die wichtigsten Standards in der digitalen Langzeitarchivierung (dLZA) ?====44 +====Was sind die wichtigsten Standards in der digitalen Langzeitarchivierung (dLZA)==== 45 45 46 -Das Open Archival Information System **(OAIS)** ist ein ausgewiesenesReferenzmodell für diedLZA und als internationaler Standard (ISO 14721) anerkannt.46 +Das Open Archivval Information System **(OAIS)** ist ein Referenzmodell für (digitle) Archiv-(Fach-)Informationssystem (AFIS) und als internationaler Standard (ISO 14721) für die digitale Langzeitarchivierung anerkannt. 47 47 Es beschreibt in allgemeingültiger Form und ohne technische Vorgaben, wie Archive ihr digitales Archivgut eindeutig identifizieren, langfristig aufbewahren und zugänglich machen. 48 -Die aktuelle Version 3 de sReferenzmodells ist im Dezember 2024 veröffentlicht wurden.48 +Die aktuelle Version 3 der Refernzmodells ist im Dezember 2024 veröffentlicht wurden. 49 49 Daneben gibt es Metadatenstandards wie z.B. Dublin Core, PREMIS, Standard für Datenformate (z.B. TIFF, PDF, SIARD) oder auch Standards zur Beschreibung von archivischen Findmitteln (EAD) als ein wichtiges Austauschformat. 50 50 51 51 (% style="border-color:#00597B" %) ... ... @@ -53,7 +53,7 @@ 53 53 54 54 ====Was sind die rechtlichen Vorgaben für ein (Hochschul-)Archiv?==== 55 55 56 -Laut §14 Abs. 1 Sächsischem Archivgesetzt (SächsArchivG) haben die Hochschulen "ihr Archivgut (...) zur allgemeinen Nutzung in eigener Zuständigkeit" zu "verwahren, [zu] erhalten und [zu] erschießen." Nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen sind alle Struktureinheiten einer Hochschule verpflichtet, ihre Unterlagen dem zuständigen Hochschularchiv zur Bewertung anzubieten. Die Anbietungspflicht gilt gleichermaßen für anal oge wie für elektronische Unterlagen.56 +Laut §14 Abs. 1 Sächsischem Archivgesetzt (SächsArchivG) haben die Hochschulen "ihr Archivgut (...) zur allgemeinen Nutzung in eigener Zuständigkeit" zu "verwahren, [zu] erhalten und [zu] erschießen." Nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen sind alle Struktureinheiten einer Hochschule verpflichtet, ihre Unterlagen dem zuständigen Hochschularchiv zur Bewertung anzubieten. Die Anbietungspflicht gilt gleichermaßen für analgoe wie für elektronische Unterlagen. 57 57 Die Archivierung sowohl analoger als auch elektronischer Unterlagen ist somit eine gestzliche Pflichtaufgabe. 58 58 59 59 (% style="border-color:#00597B" %)