Änderungen von Dokument Glossar
Zuletzt geändert von Ulrich Halfter am 04.09.2025 15:44
Von Version 54.1
bearbeitet von Ulrich Halfter
am 04.09.2025 10:26
am 04.09.2025 10:26
Änderungskommentar:
Es gibt keinen Kommentar für diese Version
Auf Version 53.2
bearbeitet von Ulrich Halfter
am 03.09.2025 17:20
am 03.09.2025 17:20
Änderungskommentar:
Es gibt keinen Kommentar für diese Version
Zusammenfassung
-
Seiteneigenschaften (1 geändert, 0 hinzugefügt, 0 gelöscht)
Details
- Seiteneigenschaften
-
- Inhalt
-
... ... @@ -20,11 +20,13 @@ 20 20 |{{id name="Archivinformationspaket"/}}Archivinformationspaket|//siehe [[Archival Information Package (AIP)>>||anchor="Archival Information Package (AIP)"]]Archival Information Package (AIP)// 21 21 |{{id name="Archivpaket"/}}Archivpaket|//siehe [[Archival Information Package (AIP)>>||anchor="Archival Information Package (AIP)"]]Archival Information Package (AIP)// 22 22 |{{id name="Archivspeicher"/}}Archivspeicher|//siehe [[Archival Storage>>||anchor="Archival Storage"]]// 23 -|{{id name="Archivwürdig"/}}Archivwürdig|"Archivwürdig sind Unterlagen, denen ein bleibender Wert für Gesetzgebung, Rechtsprechung, Regierung und Verwaltung, für Wissenschaft und Forschung oder für die Sicherung berechtigter Belange betroffener Personen und Institutionen oder Dritter zukommt."\\//[[SächsArchivG>>Startseite.Abkürzungsverzeichnis||anchor="SächsArchivG"]] § 2, Abs. 3// 23 +|{{id name="Archivwürdig"/}}Archivwürdig|Eigenschaft von Unterlagen, die aufgrund ihres rechtlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Wertes als Quellen für die Erforschung und das Verständnis von Geschichte und Gegenwart dienen oder die zur Rechtswahrung sowie aufgrund von Rechtsvorschriften dauernd aufzubewahren sind. 24 +\\[[SächsArchivG>>Startseite.Abkürzungsverzeichnis||anchor="SächsArchivG"]] § 2, Abs. 3: 25 +\\//"Archivwürdig sind Unterlagen, denen ein bleibender Wert für Gesetzgebung, Rechtsprechung, Regierung und Verwaltung, für Wissenschaft und Forschung oder für die Sicherung berechtigter Belange betroffener Personen und Institutionen oder Dritter zukommt."// 24 24 |{{id name="Audio Video Interleave (AVI)"/}}Audio Video Interleave (AVI)|Audio Video Interleave ist ein vom Softwarehersteller Microsoft definiertes Video-Containerformat, das von dem für Windows 3.1 eingeführten RIFF (Resource Interchange File Format) abgeleitet ist. 25 -|{{id name="Aufbewahrungsfrist"/}}Aufbewahrungsfrist|Geltende Frist, die definiert, wie lange Unterlagen nach deren Schließen innerhalb der aktenführenden Stelle aufzubewahren sind.27 +|{{id name="Aufbewahrungsfrist"/}}Aufbewahrungsfrist|Geltende Frist, die definiert, wie lange Unterlagen nach deren Abschließen innerhalb der aktenführenden Stelle aufzubewahren sind. 26 26 |{{id name="Auslieferungsinformationspaket"/}}Auslieferungsinformationspaket|//siehe [[Dissemination Information Package (DIP)>>||anchor="Dissemination Information Package (DIP)"]]// 27 -|{{id name="Aussonderung"/}}Aussonderung|Anbietung von Unterlagen an das zuständige Archiv, deren Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist. Das Archiv bewertet die angebotenen Unterlagen und entscheidet, ob diese archivwürdig sind oder kassiert (vernichtet) werden müssen.29 +|{{id name="Aussonderung"/}}Aussonderung|Anbietung von Unterlagen an das zuständige Archiv, deren Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist. Das Archiv bewertet die angebotenen Unterlagen und entscheidet, ob diese archivwürdig sind oder kassiert (vernichtet) werden dürfen. 28 28 |{{id name="Authentifizierung"/}}Authentifizierung|Verfahren der Überprüfung der Identität von Personen oder Systemen anhand definierter Merkmale. 29 29 |{{id name="Authentizität"/}}Authentizität|Nachweis über die Echtheit von Daten und die eindeutige Zuordnung zum Verfasser, Ersteller und/oder Absender. Maßstab für die Authentizität sind die signifikanten Eigenschaften des Informationsobjekts. 30 30 |{{id name="Backup"/}}Backup|Sicherung digitaler Daten auf einem unabhängigen Speichermedium.