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Zusammenfassung
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Details
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... ... @@ -1,1 +1,1 @@ 1 -XWiki. RichardKaden1 +XWiki.KorneliaBahls - Inhalt
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... ... @@ -28,7 +28,7 @@ 28 28 Die aktuelle Version 3 des Referenzmodells ist im Dezember 2024 veröffentlicht wurden. 29 29 Daneben gibt es Metadatenstandards wie z.B. Dublin Core, PREMIS, Standard für Datenformate (z.B. TIFF, PDF, SIARD) oder auch Standards zur Beschreibung von archivischen Findmitteln (EAD) als ein wichtiges Austauschformat. {{/expandable}} 30 30 31 -{{expandable forceExclusiveAccordion="true" summary="Was sind die rechtlichen Vorgaben für ein (Hochschul-)Archiv?"}} Laut §14 Abs. 1 Sächsischem Archivgesetz t(SächsArchivG) haben die Hochschulen "ihr Archivgut (...) zur allgemeinen Nutzung in eigener Zuständigkeit" zu "verwahren, [zu] erhalten und [zu] erschießen." Nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen sind alle Struktureinheiten einer Hochschule verpflichtet, ihre Unterlagen dem zuständigen Hochschularchiv zur Bewertung anzubieten. Die Anbietungspflicht gilt gleichermaßen für analoge wie für elektronische Unterlagen.31 +{{expandable forceExclusiveAccordion="true" summary="Was sind die rechtlichen Vorgaben für ein (Hochschul-)Archiv?"}} Laut §14 Abs. 1 Sächsischem Archivgesetz (SächsArchivG) haben die Hochschulen "ihr Archivgut (...) zur allgemeinen Nutzung in eigener Zuständigkeit" zu "verwahren, [zu] erhalten und [zu] erschießen." Nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen sind alle Struktureinheiten einer Hochschule verpflichtet, ihre Unterlagen dem zuständigen Hochschularchiv zur Bewertung anzubieten. Die Anbietungspflicht gilt gleichermaßen für analoge wie für elektronische Unterlagen. 32 32 Die Archivierung sowohl analoger als auch elektronischer Unterlagen ist somit eine gestzliche Pflichtaufgabe. {{/expandable}} 33 33 34 34 {{expandable forceExclusiveAccordion="true" summary="Wer stellt die Archivwürdigkeit von Unterlagen fest?"}} Die Kompetenz zur Feststellung der Archivwürdigkeit liegt ausschließlich beim zusständigen Archiv. Auch im DIHAS bleibt jedes teilnehmende Archiv in der Verantwortung für die dort gespeicherten Objekte und entscheidet im Vorfeld über die Archivwürdigkeit und damit auch über die Ablage im dLZA. {{/expandable}}